Kooperation oder Korruption im Gesundheitswesen
Inhalte:
Durch die Einführung des neuen § 299 a und b in Strafgesetzbuch (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) tritt eine starke Verunsicherung bei Kooperationspartnern auf.
Anhand standesrechtlicher und juristischer Vorgaben, soll ein rationaler Umgang mit der Thematik initiiert werden.
Durch die Einführung des neuen § 299 a und b in Strafgesetzbuch (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) tritt eine starke Verunsicherung bei Kooperationspartnern auf.
Anhand standesrechtlicher und juristischer Vorgaben, soll ein rationaler Umgang mit der Thematik initiiert werden.
- Auf was kommt es in der Gestaltung von Kooperationsverträgen an und was ist die Intention des Gesetzgebers.
- Gos und No-gos in der Vertragsgestaltung.
- Was tun mit vermeintlich „toxischen“ Altverträgen.
Zielgruppe
RA Simone Balzert-Eß, Fachanwältin für Strafrecht
Dr. med. Guntram Fischer (MBA)
- Krankenhausmanagement
- Praxisinhaber
RA Simone Balzert-Eß, Fachanwältin für Strafrecht
Dr. med. Guntram Fischer (MBA)