Juli 2023

Ersteinschätzungsverfahren in Notaufnahmen: Medizinischer Notfall oder nicht?


Geplantes Ersteinschätzungsverfahren für Notaufnahmen zur Einschätzung der Dringlichkeit der Behandlungsindikation

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat ein neues Ersteinschätzungsverfahren vorgelegt, mit dem in den Notaufnahmen der Krankenhäuser eine Einschätzung darüber gemacht werden kann, ob es sich um einen Notfall handelt, der in der Notaufnahme zeitnah ambulant behandelt / stationär aufgenommen werden soll oder ob die Patienten in eine andere Versorgungsstruktur wie KV-Notfalldienst oder die reguläre Sprechstunde verwiesen werden können.

Damit soll die Fehlinanspruchnahme der Notaufnahmen der Krankenhäuser vermindert und eine sinnvolle Patientensteuerung ermöglicht werden.

Unterschieden wird in zwei Dringlichkeitsgruppen:
Dringlichkeitsgruppe 1 hat einen Behandlungsbedarf innerhalb der nächsten 24 Stunden und wird im Krankenhaus oder durch die Notfallpraxis vor Ort versorgt.

Hilfesuchende der Dringlichkeitsgruppe 2, deren Behandlung nicht innerhalb der nächsten 24 Stunden beginnen muss, werden über die Terminservicestelle zur Behandlung in Partnerarztpraxen oder -MVZ verwiesen.

Diese Ersteinschätzung der Dringlichkeit wird von speziell dazu qualifiziertem, nichtärztlichen Personal durchgeführt und im Zweifelsfall ärztlich überprüft.

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