Testaments­vollstreckung

Was macht ein Testaments­vollstrecker?

effektive und strukturierte Abwicklung des Erbes und der Nachlassverwaltung 

Der Testamentsvollstrecker nimmt das das Erbe in Besitz, erstellt ein Nachlassverzeichnis, kümmert sich um die Nachlassverwaltung im Sinne des Erblassers und führt die endgültige Aufteilung des Nachlasses durch, d.h. er lässt den Erben ihren im Testament vorgesehenen Erbteil zukommen.

Das umfasst insbesondere:

  • Verwaltung des Nachlasses,
  • Erledigung aller notwendigen Formalitäten bei Behörden und Gerichten,
  • Verkauf oder sonstige Verfügung über Nachlassgegenstände,
  • Entgegennahme und Verwaltung von Zahlungen und Verbindlichkeiten.
Während des ganzen Prozesses hat der Testamtentsvollstrecker gegen­über den Erben eine Rechenschafts- und Auskunftspflicht, was den ganzen Vorgang transparent und nachvollziehbar für die Erben macht.
Vergütung: Die Vergütung der Leistungen eines Testamentsvollstreckers erfolgt aus dem Erbe und kann nach Aufwand oder entsprechend der „Rheinischen Tabelle“ erfolgen.

Wie kann ein Testamentsvollstrecker eingebunden werden?

  • Im einfachsten Fall wird dieser durch den Erblasser im Testament ernannt.
  • Bei Erbengemeinschaften kann eine externe und neutrale Abwicklung eines Erbfalles sinnvoll sein, um Streitigkeiten unter den Erben im Verlauf der Aufteilung des Erbes zu vermeiden.
  • Oft ist es auch durch berufliche Auslastung oder große Entfernungen für die Erben eine Abwicklung schwierig, und es können Fehler aufgrund nicht vorhandener Fachkenntnisse auf (Steuer-) rechtlichem Gebiet gemacht werden.
  • Auch Nachlassgerichte können einen Testamentsvollstrecker bestellen.
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